Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks | Credit: ZV

04.01.2021

ZV hofft auf frühzeitigen Re-Start der Salons

Verfeinerungen, die seit Ende Dezember gelten: die überarbeiteten Arbeitsschutzstandards können einen früheren Re-Start für die Salonbetriebe bedeuten. Schon im ersten Lockdowns machte sich ein gut aufgestelltes Hygienekonzept bezahlt, so der ZV...

Auf Grund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie sind besondere Schutzmaßnahmen für das sichere Arbeiten im Friseurhandwerk weiter erforderlich. Die ►Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat unter Beteiligung des ►Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) die branchenspezifischen Corona-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk Ende Dezember überarbeitet und ist bereits für die Wiedereröffnung der Salons angepasst.

„Die neuen Standards schaffen Klarheit für die Betriebe und bringen umsetzbare Lösungen“, bewertet ►Jörg Müller, ZV Hauptgeschäftsführer die Neuerungen. „Ein frühzeitiger Re-Start bleibt oberstes Ziel für das Friseurhandwerk. Schon während des ersten Lockdowns im Frühjahr haben rasch vorgelegte Arbeitsschutz- und Hygienestandards zu einer vorzeitigen Wiedereröffnung der Salons geführt. Gemeinsam mit unseren Partnern in Berlin arbeiteten wir an diesem Ziel.“

Die aktuelle Fassung der Corona-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk ist unter ►diesem Download des SARS -CoV-2-Arbeitsschutzstandards zu finden. Auf ►der Seite des BGWs gibt es dort weitere Arbeitshilfen und eine FAQ-Liste zum Thema.