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27.07.2022

Österreich schafft Quarantänepflicht ab – ab 1.8. mit Covid ohne Symptome und mit FFP2 Maske arbeiten

In Österreich wird ab August die Quarantäne-Regelung verabschiedet. Dann heißt es: Corona-positiv in den Salon, nur ohne Symptome und mit FFP2!

Sämtliche Quarantäne Regelungen fallen zum 1. August 2022 in Österreich. Ab dann können Covid-positive Kolleg*innen arbeiten gehen und Covid-positive Kund*innen den Salon besuchen. Vorausgesetzt man ist symptomlos und trägt eine FFP2 Maske!

Die Regeln für Österreich auf einen Blick:

Positiv getestet – was darf ich?

Ist das Corona-Testergebnis positiv, aber man fühlt sich gesund und hat keine Symptome – ab August kann man dann in Österreich wieder im Salon arbeiten und Kund*innen bedienen. Verpflichtend  ist diesem Fall das Tragen einer FFP2 Maske.

Ausnahme: Treffen in einem Salon ausschließlich neu infizierte Personen aufeinander, kann auf die Schutzmaske verzichtet werden.

Mittagspause

In der Mittagspause kann man theoretisch mit Kolleg*innen ein Lokal aufsuchen, jedoch ist es nicht erlaubt, Getränke oder Essen zu konsumieren. Das gilt aber auch für die Pausenräume, die man mit nicht infizierten Kolleg*innen teilt. 

Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

In Österreich gibt es bei einem positive Testergebnis Verkehrsbeschränkungen in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Bereits bei einem positiven Antigen-Test muss die FFP2 Maske in Bus, Bahn und Co. angelegt werden. Die Ausrede, dass man noch auf ein PCR-Ergebnis wartet, ist hier nicht zulässig.

Nähert man sich im Freien Menschen unter 2 Metern, ist die Maske im Zeitraum der Infektion Pflicht.

Diese Beschränkung ist für zehn Tage ab Testergebnis aufrecht. Man kann sich aber nach fünf Tagen frei testen.

Telefonische Krankmeldung

Für positiv Getestete, die sich krank fühlen, gibt es nach wie vor in Österreich die Möglichkeit, sich telefonisch krank zu melden. Das heißt: An Covid erkrankte Stylist*innen können mit einem Anruf beim Hausarzt den Krankenstand antreten.