Die BGW macht Ratenzahlung für die Beiträge auch 2021 möglich | C: Fotolia/Thomas Francois

02.02.2021

Ratenzahlung der BGW Beiträge 2021 möglich

Auch 2021 ist es möglich, die Beiträge für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Raten zu zahlen. Das beschloss die BGW nach einem Gespräch mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks.

Die ►Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat nach Gesprächen mit dem ►Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) angekündigt, eine Ratenzahlung der Beiträge für 2021 zu ermöglichen. Vorbild ist die Regelung aus dem ersten Corona-Jahr 2020. Die Anträge sollen digital und unkompliziert gestellt werden können.